Greenwashing-Verbot: Wahrheit statt Werbung

12
Feb 2024
Von
Julia Fischer
Lesezeit
4
Min

Das Europäische Parlament hat eine schärfere Regulierung von Werbung mit Umwelteigenschaften und anderen Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten beschlossen. Die Regelungen sind Teil des europäischen Green Deals. Sie sollen Verbraucher*innen vor Greenwashing schützen und umweltfreundliche Kaufentscheidungen erleichtern.

Mit dem europäischen Green Deal sollen Verbraucher*innen den Durchblick behalten und nachhaltige Kaufentscheidungen treffen können.
Verbraucher*innen-schutz durch neue EU-Richtlinie

Das Ende des Greenwashings?

Die angebliche Klimaneutralität von Produkten ist ein Werbemärchen. Endlich schiebt die EU hier einen Riegel vor und dämmt Greenwashing bei Produkten ein. Denn auf vielen Produkten finden sich Begriffe wie "nachhaltig" oder "klimaneutral" – leider oft ohne Nachweis. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sollen in Zukunft nur solche Nachhaltigkeitssiegel erlaubt sein, "die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von Behörden genehmigt wurden".

Die EU-Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” verbietet Klimaneutral-Werbung, wenn sie auf Kompensation beruht. Die Regulierung bezieht sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen. Auch Begriffe wie “biologisch abbaubar” oder “biobasiert” werden als allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn Unternehmen keine besondere Umweltleistung in Bezug auf die Aussage nachweisen können. Laut Umweltbundesamt ist biobasierter Kunststoff zum Beispiel nicht nachhaltiger als konventionelle Kunststoffe. Einwegprodukte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bieten keine Vorteile gegenüber anderen Einweg-Kunststoffprodukten.

Auch wenn Hersteller*innen technischer Geräte mit einer langen Haltbarkeit ihres Produkte werben wollen, müssen sie dafür künftig einen Beweis erbringen. Auf diese Maßnahmen haben sich Unterhändler*innen des EU-Parlaments und der Mitgliedsländer geeinigt. Nun müssen die EU-Staaten noch formell zustimmen, was als Formsache gilt. Tritt die Richtlinie in Kraft, müssen die Länder sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.⁠

Hier geht's zum beschlossenen Entwurf.

Den Durchblick behalten im Siegeldschungel.

Fortschritt bei Greenwashing und Nachhaltigkeitssiegeln

Allgemeine Aussagen wie „umweltverträglich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ müssen künftig unmittelbar erläutert werden, etwa auf der Verpackung. Wenn eine solche Erläuterung unterbleibt oder nicht möglich ist, sind Umweltaussagen nur noch im Rahmen gesetzlich regulierter Vorgaben erlaubt – zum Beispiel zur Energieeffizienz, die europarechtlich geregelt ist.

Neue Regelungen für Nachhaltigkeitssiegel

Auch die Umwelteigenschaft, die mit derartigen Siegeln beworben wird, muss künftig von unabhängiger Stelle zertifiziert werden. Damit Verbraucher*innen sich im Siegeldschungel besser zurechtfinden, braucht es weniger Siegel – und diese müssen konkrete Vorgaben und ambitionierte Standards haben. Maßgeblich für nachhaltigere Kaufentscheidungen sind Informationen darüber, wie haltbar ein Produkt ist. Mit der neuen Regelung müssen Händler*innen unter anderem Informationen zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren an Verbraucher*innen weitergeben – allerdings nur dann, wenn Hersteller*innen diese Informationen zur Verfügung stellen. Hersteller*innen müssen verpflichtet werden, die Lebensdauer von Produkten gut sichtbar anzugeben. Daran sollte sich dann die Dauer der Gewährleistung orientieren. Bei Obsoleszenz – also bereits bei der Herstellung von Produkten angelegte kürzere Haltbarkeit oder begrenzte Funktionsfähigkeit – sehen die geplanten Neuregelungen lediglich neue Kommunikationsregeln, etwa Informationspflichten und Werbebeschränkungen vor.

Weitere Gesetzesvorhaben in Planung

Die Hoffnungen für eine wirkungsvolle Weichenstellung hin zu umweltfreundlichem und nachhaltigem Konsum liegen nun auf weiteren Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission: das Recht auf Reparatur, die Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte und die Green-Claims-Richtlinie. Zusätzlich muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben angehen: Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten für Verbraucher*innen kenntlich machen und die Gewährleistungsdauer an die Lebensdauer anpassen.    

Quelle: www.foodwatch.org / utopia.de

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